Die Windenergie leistet als Element der Erneuerbaren Energien einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. Nordrhein-Westfalen verfolgt mit einer Ausbauoffensive das Ziel, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Ein zentraler Baustein dieser Offensive ist die Standardisierung, Vereinfachung und Beschleunigung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren ist komplex und erfordert bei Planern, Antragstellern sowie Behörden fundierte Kenntnisse im Immissionsschutzrecht, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie praktische Erfahrung. Daraus ergeben sich in der Praxis viele Fragen – insbesondere für Projektierer, Anlagenbetreiber sowie Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.
Der Lehrgang vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug ausführlich und praxisnah erläutert.
Neben den Fachvorträgen bietet die Fortbildung ausreichend Zeit zum Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.
Aufbauend auf den Inhalten dieses Seminars wird ein Aufbauseminar (UA078) angeboten, in dem aktuelle Neuerungen im Bau- und Immissionsschutzrecht sowie spezielle Fachthemen (u. a. Repowering, RED III, Schallimmissionsschutz, WEA in der Nähe von Störfallanlagen) vertieft behandelt werden.
Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen — Grundlagenseminar
Für Planer, Anlagenbetreiber sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Windkraftanlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Vertreter/-innen von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden.
Themen/Programm
Themen/Programm
9:00
Begrüßung
BEW/ Dr. Stöcker-Meier
9:15 bis 10:15
Verfahrensrecht bei WEA
Antje Koch
10:15 bis 11:00
Fachrechtliche Genehmigungsvoraussetzungen
Monika Agatz
11:00 bis 11:15
Kaffeepause
11:15 bis 12:15
Artenschutz
Carolin Dierkes
12:15 bis 13:15
Mittagspause
13:15 bis 14:00
Verfahren nach § 16b BImSchG
Antje Koch
14:00 bis 15:00
Steuerung von WEA
Dr. Andreas Linkamp
15:00 bis 15:15
Kaffeepause
15:15 bis 16:15
Schallimmissionsschutz bei WEA
Markus Heek
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Carolin Dierkes, Referat III-3 Natura 2000, Verträglichkeitsprüfungen, Energiewende, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Markus Heek, Dezernent, Fachbereich 46 „Physikalische Einwirkungen“, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK), Essen
- Antje Koch, Referat V-2 „Rechtsangelegenheiten“ und V-8 „Immissionsschutz bei erneuerbare Energien“, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
- Dr. Andreas Linkamp, GE Vernova, Salzbergen
- Dr. Elke Stöcker-Meier, Referatsleiterin, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
|---|---|
|
Regulär*
|
610,00 €
|
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
|
550,00 €
|
|
Bezirksregierungen und LANUK NRW
|
325,00 €
|
|
Kommunale Umweltverwaltung NRW
|
95,00 €
|
|
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
|
325,00 €
|
*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.