Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. NRW will mit einer Ausbauinitiative die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen errichtet werden. Unter anderem sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht und damit beschleunigt werden.
Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Für Projektierer, Anlagenbetreiber, Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich hieraus eine Vielzahl von Fragestellungen.
Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Vertiefungsseminar:
Das Grundlagenseminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug werden ausführlich und praxisnah erläutert. Die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Sommer 2024 mit den Neuregelungen zum Repowering spielen hier eine zentrale Rolle.
Während des Vertiefungsseminars werden aktuelle Entwicklungen und Neuregelungen bei der Windenergie aufgegriffen und vertieft erörtert. Das Vertiefungsseminar im Herbst 2025 befasst sich schwerpunktmäßig mit den speziellen Fragen zum Geräuschimmissionsschutz (z.B. LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen, Infraschall, Irrelevanz). Zudem werden die Entwicklungen im Planungsrecht dargestellt.
Neben den Vorträgen bieten sich ausreichend Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.