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Kursnummer UA077
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Genehmigung und Überwachung von Windenergieanlagen — Grundlagenseminar Wappenseminare durch das BEW

Grundlagenseminar für Planer, Anlagenbetreiber sowie Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Beschreibung

Seminar

Als Element der Erneuerbaren Energien leistet die Windenergie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und zur Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung. NRW will mit einer Ausbauinitiative die Voraussetzungen schaffen, dass bis 2027 mindestens 1.000 neue Windenergieanlagen (WEA) errichtet werden. Unter anderem sollen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren standardisiert, vereinfacht und damit beschleunigt werden.

Beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein komplexes Verfahren, das auf Seiten der Planer, Antragsteller und Behörden umfangreiche immissionsschutzrechtliche Kenntnisse, bauplanungs- und bauordnungsrechtliches Wissen sowie Praxiserfahrungen verlangt. Für Projektierer, Anlagenbetreiber, Vertreter von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden ergeben sich hieraus eine Vielzahl von Fragestellungen.

Angeboten werden ein Grundlagen- und ein Aufbauseminar:

Das Grundlagenseminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse aus dem Immissionsschutzrecht, die für eine effiziente und rechtssichere Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei Windenergieanlagen erforderlich sind. Die für Windenergieanlagen relevanten Regelungen werden vorgestellt und deren Auslegung und Anwendung im Vollzug werden ausführlich und praxisnah erläutert.

Während des Aufbauseminars werden die jüngsten Regelungen im Baurecht und spezielle fachliche Fragestellungen aufgegriffen und vertieft erörtert. Das Aufbauseminar befasst sich u.a. mit den Regelungen zum Repowering im Bundes-Immissionsschutzgesetz, der Umsetzung der EU-Erneuerbaren Richtlinie (RED-III) im Bundes-Immissionsschutzgesetz und im Windenergieflächenbedarfsgesetz, den bauordnerischen Anforderungen, der isolierten Positivplanung, dem Schallimmissionsschutz und den speziellen Anforderungen im Umfeld von Störfallanlagen.

Neben den Vorträgen bieten sich ausreichend Gelegenheiten für einen intensiven Erfahrungsaustausch und die Klärung praxisrelevanter Fragen.

Zielgruppe

Windkraftanlagenbetreiber, Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, Vertreter/-innen von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden.

Themen/Programm

9:00
Begrüßung

BEW/ Dr. Stöcker-Meier


9:15 bis 10:15
Verfahrensrecht bei WEA

Antje Koch
 

10:15 bis 11:00
Genehmigung und Überwachung von WEA in der Praxis, Teil 1

Monika Agatz


11:00 bis 11:15
Kaffeepause


11:15 bis 12:15
Artenschutz

Carolin Dierkes


12:15 bis 13:15
Mittagpause


13:15 bis 14:00
Genehmigung und Überwachung von WEA in der Praxis, Teil 2

Monika Agatz


14:00 bis 15:00
Steuerung von WEA

Dr. Andreas Linkamp (angefragt)


15:00 bis 15:15
Kaffeepause


15:15 bis 16:15
Schallimmissionsschutz bei WEA

Markus Heek (angefragt)

Dozenten/Dozentinnen

  • Monika Agatz, Referat V-8 „Immissionsschutz bei erneuerbaren Energien“, Kreis Borken, Borken
  • Carolin Dierkes, Referat III-3 Natura 2000, Verträglichkeitsprüfungen, Energiewende, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Antje Koch, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Dr. Elke Stöcker-Meier, Referatsleiterin, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
610,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BVK, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
550,00 €
Bezirksregierungen und LANUK NRW
325,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
95,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
325,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.