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Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Praxis Wappenseminare durch das BEW

Grundlagen, Praxisanwendungen und -erfahrungen sowie aktuelle Entwicklungen für Planer, Betreiber und Behörden

Beschreibung

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Praxis
Tagung

Seit der Verabschiedung und Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie muss in Deutschland in nahezu allen umweltrelevanten Vorhaben das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) berücksichtigt werden. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil der nach dem BImSchG sowie nach dem WHG und KrWG zulassungsbedürftigen Vorhaben UVP-pflichtig geworden ist. Weiterhin muss nach der Umsetzung der europäischen Strategischen Umweltprüfungs-Richtlinie durch das UVPG in vielen vorgelagerten Bauleitplanverfahren im Rahmen von Raumordnungs-, Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungsplänen frühzeitig eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Je nach Größe und Umfang prüft die Behörde vor der Antragstellung im Rahmen einer UVP-Vorprüfung (Screening), ob während des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss oder ob darauf verzichtet werden kann. Handelt es sich bei dem Vorhaben um ein Spalte-1-Vorhaben, so ist das Genehmigungsverfahren grundsätzlich UVP-pflichtig. Das hat zur Folge, dass diese Vorhaben generell mit Öffentlichkeitsbeteiligung und integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen sind.

Inzwischen ist die Novelle der europäischen UVP-Richtlinie in das deutsche Recht umgesetzt worden. In dem novellierten UVP-Gesetz werden neben den Änderungen aufgrund der neuen europäischen Vorgaben, auch Klarstellungen und Konsolidierungen bisheriger Regelungen aufgenommen.

Zu Beginn der Veranstaltung wird zunächst die Umsetzung der europäischen UVP-Richtlinie in das UVPG vorgestellt und diskutiert werden. Im weiteren Verlauf thematisiert das Seminar alle in einem UVP-pflichtigen Vorhaben relevanten Aspekte und betrachtet diese aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Folgende Fragen werden z.B. thematisiert:

  • Wie erfolgt eine UVP-Vorprüfung? Welche Kriterien und formalen Vorgaben sind zu berücksichtigen?
  • Wie ist der Kumulations- und Vorhabenbegriff im Sinne des UVPGs zu interpretieren?
  • Was ist ein „Scoping“? Wie wird ein Scoping-Termin vorbereitet? Welche Unterlagen sind für einen Scoping-Termin erforderlich?
  • Wie wird der voraussichtliche Untersuchungsrahmen festgelegt und welche Verbindlichkeit besitzt dieser?
  • Wann ist das Nachbarland zu beteiligen und wie erfolgt die Beteiligung?
  • Wie wird ein Erörterungstermin vorbereitet und optimal durchgeführt?
  • Wie wird eine zusammenfassende Darstellung konzipiert?
  • Besteht für die Zulassungsbehörde die Möglichkeit, durch Hinzuziehung von externen Sachverständigen bzw. Gutachtern das Verfahren zu beschleunigen?
  • Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen für Dritte, Entscheidungen der Zulassungsbehörde (UVP-Vorprüfung, UVP-Entscheidungen) vor Gericht anzufechten?
  • Wie sollten die zusätzlichen Unterlagen für die UVP zusammengestellt werden?

Zum Abschluss der Veranstaltung wird die Durchführung und Bewertung von UVP`en an Beispielen verschiedener Vorhaben ausführlich erörtert werden.

Themen

1. Tag / 12.11.2024

08:45 Uhr

  • Begrüßung/ Einführung

Dr. Edgar Tschech / Falk Schulze

09:00 Uhr

  • Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz — Zweck
    und Schritte einer UVP

Dr. Frank Scholles

09:45 Uhr – Diskussion

10:00 Uhr

  • Die Feststellung der UVP-Pflicht

Ra Prof. Dr. Martin Beckmann

11:00 Uhr – Diskussion

11:20 Uhr – Kaffeepause

11:40 Uhr

  • Die UVP-Vorprüfung

Dr. Stefan Balla

12:25 Uhr – Diskussion

12:45 Uhr – Mittagspause

13:45 Uhr

  • UVP-Vorprüfungen — Beispiele aus der Praxis

Andrea Rieth

14:30 Uhr

  • Einklagbarkeit von UVP-Fehlern bei der UVP-(Vor-)Prüfung

Dr. Markus Appel

15:30 Uhr – Diskussion

16:00 Uhr – Kaffeepause

16:15 Uhr

  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltvorhaben, Plänen und Programmen

Falk Schulze

16:45 Uhr – Diskussion

ca. 17:00 Uhr — Ende des 1. Tages



2. Tag / 13.11.2024

08:45 Uhr

  • Begrüßung/ Einführung

Dr. Edgar Tschech/ Falk Schulze

09:00 Uhr (2 Vorträge parallel zur Auswahl)

  • Inhalte und Struktur der Scopingunterlage als Grundlage der Unterrichtung für den Untersuchungsrahmen (Fallbeispiele)

Prof. Dr. Joachim Hartlik

  • Vorbereitung und Durchführung des UVP-Scopings
    bei Planfeststellungsverfahren für Deponien

Rüdiger Evers (angefragt)

09:45 Uhr – Diskussion

10:10 Uhr (2 Vorträge parallel zur Auswahl)

  • Umweltverträglichkeitsstudie
    • Der UVP-Bericht (Schwerpunkt: Immissionsschutzrecht)

Dr. Veit Nottebaum

  • Der UVP-Bericht (Schwerpunkt: Wasserrecht)

Miriam Haarmann

11:10 Uhr – Diskussion

11:35 Uhr – Kaffeepause

11:50 Uhr

  • Tipps für die Vorbereitung von Erörterungsterminen

Achim Halmschlag

12:35 Uhr – Diskussion

13:00 Uhr – Mittagspause

14:00 Uhr (2 Vorträge parallel zur Auswahl)

  • Die zusammenfassende Darstellung der Umwelt­auswirkungen (BImSchG-Genehmigungsverfahren)

Monika Agatz

  • Die zusammenfassende Darstellung der Umwelt­auswirkungen (Planfeststellungsverfahren)

Achim Goldmann

14:45 Uhr – Diskussion

15:00 Uhr

  • Begründete Bewertung und Berücksichtigung
    des Ergebnisses der UVP bei der Entscheidung

RA Prof. Dr. Martin Beckmann

15:30 Uhr – Diskussion

15:45 Uhr – Kaffeepause

16:00 Uhr

  • Klimawandel in der Umweltverträglichkeitsprüfung

RA Prof. Dr. Martin Beckmann

16:30 Uhr – Diskussion

16:45 Uhr

  • Berücksichtigung des UVPG im Bereich von Rohstoffgewinnungsvorhaben

Heinz-Dieter Schmitz

17:30 Uhr – Diskussion

ca. 17:45 Uhr — Ende der Veranstaltung

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros, Mitarbeiter/-innen von Vorhabensträgern und Anlagenbetreibern, Immissionsschutz- und Umweltbeauftragte, Vertreter/-innen von Genehmigungs- und Überwachungsbehörden

Dozenten/Dozentinnen

Veranstaltungsleitung

  • Falk Schulze, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf

Dozenten/Dozentinnen

  • Monika Agatz, Kreis Borken, Borken
  • Dr. Markus Appel, Kanzlei Linklaters LLP (Berlin), Berlin
  • Dr. Stefan Balla, FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Bochum
  • Prof. Dr. Martin Beckmann, Münster
  • Achim Goldmann, Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW, Düsseldorf
  • Miriam Haarmann, Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf
  • Achim Halmschlag, Bezirksregierung Köln, Köln
  • Dr. Joachim Hartlik, Büro für Umweltprüfungen &, Lehrte
  • Dr. Veit Nottebaum, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
  • Andrea Rieth, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Köln
  • Heinz-Dieter Schmitz, Terra Consulting GmbH, Dortmund
  • Dr. Frank Scholles, Institut für Umweltplanung, Hannover

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
605,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
545,00 €
Bezirksregierungen und LANUV NRW
425,00 €
Kommunale Umweltverwaltung NRW
140,00 €
Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
425,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind Unterlagen zur Veranstaltung enthalten.