Insbesondere in Laboratorien der Sicherheitsstufen 1 und 2 kommen vermehrt FACS-Geräte und Durchflusszytometer zum Einsatz. Beim Betrieb dieser Geräte kann mit einer Aerosolbildung gerechnet werden.
Die Anforderungen an gentechnische Anlagen werden im Gentechnikgesetz (GenTG) und in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) vorgegeben.
Gemäß Anlage 2 der GenTSV muss bei allen Arbeiten darauf geachtet werden, dass Aerosolbildung so weit wie möglich vermieden wird (A. I.b.6.). Ab der Sicherheitsstufe 2 muss bei Arbeiten, bei denen Aerosole entstehen können, sichergestellt werden, dass diese nicht in den Arbeitsbereich gelangen. Dazu wird z. B. die Durchführung der Arbeit in einer mikrobiologischen Sicherheitswerkbank als geeignete Maßnahme vorgeschlagen.
Da in Laboratorien aller Sicherheits- und Schutzstufen Geräte wie Pipettenroboter, FACS-Geräte sowie andere Großgeräte zum Einsatz kommen, welche Aerosole produzieren, hat der Ausschuss für Biologische Sicherheit (ABAS) in seinem Tätigkeitsbericht angeregt, dass im nächsten Berufungszeitraum (2026 bis 2029) eine Einschätzung der Gefährdung durch Aerosolisierung vorgenommen und eine technische Empfehlung zur Vermeidung gegeben werden soll.
Bisher liegen keine allgemeinen Empfehlungen der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) oder des ABAS zur Aerosolvermeidung beim Umgang mit FACS-Geräten oder Durchflusszytometern bei gentechnischen Arbeiten vor.
Durch diese Fortbildung sollen Kenntnisse darüber vermittelt werden, in welchem Umfang Aerosole bei FACS-Geräten oder Durchflusszytometern entstehen, wie sie vermieden werden und welche Maßnahmen geeignet sein können, um sicherzustellen, dass diese nicht in den Arbeitsbereich gelangen.
Fortbildung für die Gentechnikfachbediensteten der staatlichen Umweltverwaltung NRW
FACS (Fluorescence Activated Cell Sorting) und Durchflusszytometer: Anforderungen an die Aerosoldichtigkeit bei S2-Arbeiten
Beschreibung
Beschreibung
Zielgruppe
Zielgruppe
Beschäftigte von Behörden, die für die Genehmigung oder Überwachung gentechnischer Anlagen zuständig sind.
Themen/Programm
Themen/Programm
Darstellung der Funktionsweise von FACS-Geräten und Durchflusszytometern mit Nennung der Schwachstellen größter Aerosolentstehung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten einer Aerosolrückhaltung
Beantwortung von Vollzugsfragen
- Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen berücksichtigt werden, um die Aerosol-Freisetzung während des Sortierprozesses zu minimieren?
- Welche technischen Vorkehrungen gibt es zum Schutz vor einer Aerosolbelastung bei der Zellsortierung? Welche Normen gelten?
- Wie funktioniert ein Aerosolmanagementsystem? Gibt es hierzu verschiedene Ansätze? Werden Probleme im Betrieb, wie z. B. verstopfte Düsen, automatisch detektiert? Gibt es detaillierte Anweisungen für die Anwender, wie sie in solchen Situationen handelt sollen?
- Muss aufgrund der Funktionsweise der Geräte (hoher Druck, leicht verstopfende Flüssigkeitsleitungen) von einem überdurchschnittlichen Risiko des "failure mode" ausgegangen und daher der Havariefall regelmäßig mit betrachtet werden?
- Werden Aerosolmanagementsysteme im Zuge einer jährlichen Wartung getestet und genügt das oder sollten Betreiber selbst zusätzliche Tests durchführen?
Als Testmethode für das Aerosol-Containment von Zytometern wird z. B. der "Dragon bead assay" angewandt. Wie funktioniert dieser, welche Aussagen ermöglicht er?
Bereits ab der Sicherheitsstufe 1 ist der Arbeitsbereich beim Verdacht unzureichender Schutzmaßnahmen auf das Vorhandensein lebensfähiger, bei gentechnischen Arbeiten eingesetzter Organismen zu prüfen (GenTSV Anlage 2, A. I.b.14). Wie kann man bei Geräten ohne Bescheinigung des Herstellers einen solchen "Verdacht" ausschließen?
- Unter welchen Voraussetzungen hinsichtlich Probenmaterial und -volumen kann bei Geräten wie FACS und Durchflusszytometer auf die aerosoldichte Einhausung durch eine Mikrobiologische Sicherheitswerkbank (MSW) verzichtet werden?
- Können Analyzer (Durchflusszytometer) – im Gegensatz zu Cell Sortern – als Geräte angesehen werden, bei denen (im bestimmungsgemäßen Betrieb) keine Aerosole freigesetzt werden?
- Kann der Flüssigkeitsabfall aus Analyzern und Sortern im Hinblick auf die ggfs. enthaltenen Chemikalien ohne Weiteres autoklaviert werden?
- Wie können Eigenentwicklungen von Betreibern (S2, automatisiertes Probenhandling vom Decapping, Pipettieren, Analysieren, Zentrifugieren bis hin zum – vorläufigen – Entsorgen) bewertet werden? Informationen (Entwicklung, Prüfung, Sicherheitsvorkehrungen) werden in solchen Fällen vom Betreiber vorgelegt – allerdings gibt es keine Betriebsanweisungen oder Zertifizierungen der Aerosolfreiheit.
- Viele moderne Zytometer sind modular aufgebaut und können mit verschiedenen Probeaufgaben-Einheiten (z. B. Sample injection Port vs. automated plate loader) und Abfall-Systemen (mit/ohne Filter) kombiniert werden. Welchen Einfluss haben diese auf die Aerosol-Betrachtung?
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Dr. Jens Fleischer, Application Consultant, European Center for Single Cell Solutions, Heidelberg
Preise
Preise
| Präsenz-Teilnahme | |
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Bezirksregierungen und LANUK NRW
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395,00 €
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Sonstige Behörden in/außerhalb NRW*
Preis für Behörden der unmittelbaren Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung. Gilt nicht für kommunale Gesellschaften, Eigenbetriebe und andere rechtlich selbstständige Organisationen, auch wenn sich diese ganz oder teilweise in öffentlicher Trägerschaft befinden.
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420,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.