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Kursnummer KA030
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Fachkunde gemäß § 4 Deponieverordnung — Grundlehrgang

Mit bundesweit geltenden behördlichen Anerkennungen als Fachkundelehrgang gemäß § 4 DeponieV und Auffrischungslehrgang gemäß § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Beschreibung

Deponie in Norddeutschland
Seminar

Für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien gilt innerhalb der europäischen Union die 1999 verabschiedete europäische Deponie­richtlinie (1999/31/EG). Wesentliche Inhalte der europäischen Deponierichtlinie sind:
 

  • Anforderungen an den Standort und an die Abdichtungssysteme für jede Deponieklasse,
  • Regelungen zur Organisation des Betriebes und Anforderungen an das Personal,
  • Anforderungen an die finanzielle Sicherheit,
  • Vorgaben für die Sickerwasser- und Deponiegasfassung sowie
  • Vorschriften für Bau- und Überwachungsmaßnahmen bei der Stilllegung und Nachsorge von Deponien.

 

In Deutschland wird das Deponierecht der Europäischen Union im wesentlichen durch die deutsche Deponieverordnung umgesetzt. Diese Verordnung basiert auf der Ermächtigungsgrundlage in § 43 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz.§ 4 Deponieverordnung verlangt, dass die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen auf Deponien mindestens alle zwei Jahre monatsgenau, einen behördlich anerkannten Fachkundelehrgang absolvieren.

Der hier angebotene zweitägige Lehrgang vermittelt die durch § 4 DepV geforderte Fachkunde und ist durch die Bezirksregierung Düsseldorf bundesweit behördlich anerkannt. Der Lehrgang ist als Grundlehrgang konzipiert, kann aber auch als Auffrischungs- bzw. Fortbildungslehrgang genutzt werden.

Außerdem ist die Veranstaltung durch die Bezirksregierung Düsseldorf auch als Auffrischungslehrgang für verantwortliche Personen im Entsorgungsfachbetrieb nach § 9 EfbV bundesweit behördlich anerkannt. Diese Anerkennung gilt allerdings nur, sofern der Zusammenhang mit den zertifizierten Tätigkeiten (Deponiebetrieb) besteht. Dementsprechend kann der Lehrgang nur dann als Auffrischungslehrgang von verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 9 EfbV genutzt werden, wenn diese im Deponiebetrieb tätig sind.

Am ersten Lehrgangstag werden die wichtigsten Regelungen der Deponieverordnung ausführlich vorgestellt und erläutert. Dabei wird auch auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen werden.

Am zweiten Lehrgangstag wird die betriebliche Umsetzung der technischen und organisatorischen Anforderungen an Deponien besprochen. Des Weiteren wird das Thema Arbeitsschutz ausführlich behandelt.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen, die als verantwortliche Person im Deponiebetrieb bestellt werden sollen sowie sonstige Interessenten/-innen.

Themen/Programm

1. Tag
 

Aufbau, Systematik und wesentliche Inhalte
der Deponieverordnung

  • Allgemeine Bestimmungen
  • Errichtung von Deponien
  • Organisation und Personal
  • Inbetriebnahme
  • Voraussetzungen für die Ablagerung
  • Nicht zugelassene Abfälle
  • Annahmeverfahren
  • Stilllegung
  • Nachsorge
  • Information und Dokumentation
  • Sonstige Vorschriften
  • Langzeitlager
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Übergangsvorschriften

 

Aktuelle Rechtsprechung zu Abfalldeponien
 

Rechtsfragen in der Praxis

  • Bestandsschutz
  • Standortvoraussetzungen
  • Zulassung der Abdichtungssysteme
  • Anwendung der Zuordnungskriterien
  • Einzelfallfestlegung von Zuordnungswerten
  • Verknüpfung mit den Regelungen über
    die Verwertung außerhalb von Deponien

  • Annahmeverfahren
  • Entlassung aus der Nachsorgephase
  • Emissionsminderung



2. Tag

Überwachung und Kontrolle

  • DeponieselbstüberwachungsVO NW
  • Regeln zur Selbstüberwachung in
  • anderen Bundesländern
  • Datenumfang und -erfassung
  • Datenauswertung
  • Behördliche Überwachung

 

Technische Anforderungen

  • Die neue Deponieverordnung vom 16.07.2009/ 02.05.2013
  • EU-Deponierichtlinie
  • Verbesserte Deponietechnik
  • Art und Beschaffenheit von Abfällen
  • Emissionen und ihre Verhinderung
  • Abfallvorbehandlungsverfahren
  • Stoffspezifische Abfallbehandlung
  • Zwischenabdichtungen
  • Gefährdungsabschätzungen
  • Sanierungsbedarf

 

Organisation

  • Qualitätsmanagement
  • Entsorgungsfachbetrieb
  • Verantwortung der Leitung
  • Arbeitsplatzbeschreibungen
  • Arbeitsanweisungen
  • Arbeitssicherheit
  • Betriebssicherheitsverordnung

 

Bezüge zum Gefahrgutrecht

Dozenten/Dozentinnen

  • Prof. Dr. Wolfgang Klett, Partner, Kunz Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln
  • Daniel Soltek, Selbständiger Berater und Auditor, Dormagen

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis

Preise

Präsenz-Teilnahme
Regulär*
725,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
655,00 €
Behörden und Kommunen*
475,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.