Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Abfalltransportrecht und Nachweisverfahren)
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Aktuell werden keine Termine angeboten.
Themen
Themen
Programm: Abfalltransporte
- Wichtige Regelungen für Abfallbeförderer und Abfallsammler im Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Aktuelles Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht
- Aktuelle Gefahrgutvorschriften
- Ladungssicherung
- Abfallrechtliche Nachweisführung, u.a.
- Nachweisverordnung
- Einstufung v. Abfällen / Abfallschlüsselnummern
- Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise
- Begleitscheine, Übernahmescheine
- Registerführung
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren
u.a. Ablauf, Funktionsweise, Erstellung von elektronischen Begleitscheinen, Umgang mit der Signaturkarte
Abschluss mit Teilnahmebescheinigung und Fachkundenachweis
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle Personen (Abfallentsorger, Recycler, Abfallsammler, Abfallbeförderer, Abfallhändler, Abfallmakler), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.
Anerkennungen
Anerkennungen
- Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV, § 5 AbfAEV
- Verantwortliche Person Beförderungserlaubnis
- Verantwortliche Person Entsorgungsfachbetrieb
- Verantwortliche Person Händlererlaubnis
- Verantwortliche Person Maklererlaubnis