Fortbildungslehrgang zur Auffrischung der Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV (Themen: Abfalltransportrecht und Nachweisverfahren)
Aktualisierung der Fachkunde für Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger gefährlicher Abfälle (mit bundesweiter behördlicher Anerkennung)
Aktuell werden keine Termine angeboten.
Zielgruppe
Zielgruppe
Alle Personen (Abfallentsorger/-innen, Recycler/-innen, Abfallsammler/-innen, Abfallbeförderer/-innen, Abfallhändler/-innen, Abfallmakler/-innen), die nach 2 bzw. 3 Jahren die Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV auffrischen wollen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Wichtige Regelungen des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts für Abfallbeförderer und Abfallsammler
Abfallrechtliche Nachweisführung, u.a.
- Nachweisverordnung
- Einstufung v. Abfällen / Abfallschlüsselnummern
- Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise
- Begleitscheine, Übernahmescheine
- Registerführung
- Elektronisches Abfallnachweisverfahren u.a. Ablauf, Funktionsweise, Erstellung von elektronischen Begleitscheinen, Umgang mit der Signaturkarte
Aktuelles Güterverkehrsrecht
Aktuelles Arbeitszeit- und Fahrpersonalrecht
Aktuelle Gefahrgutvorschriften
Korrekte Ladungssicherung
Anerkennungen
Anerkennungen
- Verantwortliche Person Entsorgungsfachbetrieb
- Verantwortliche Person Maklererlaubnis
- Verantwortliche Person Händlererlaubnis
- Verantwortliche Person Beförderungserlaubnis
- Fachkunde gemäß § 54 KrWG, § 9 EfbV, § 5 AbfAEV