m 01.06.2012 ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) des Bundes als Nachfolgegesetz zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz in Kraft getreten. Das KrWG setzt die EU-Abfallrahmenrichtlinie 2008/60/EG in deutsches Recht um. Es führt einen geänderten Abfallbegriff (§ 3 KrWG) ein, enthält Regelungen zum Nebenprodukt (§ 4 KrWG) und zum Ende der Abfalleigenschaft (§ 5 KrWG). Die Pflichten der Abfallbesitzer/-erzeuger sind grundsätzlich in den §§ 7 und 15 KrWG geregelt. Korrespondierend hierzu gibt es für die privaten Haushalte und die gewerblichen und industriellen Erzeuger von Abfall zur Beseitigung Überlassungspflichten (§ 17 KrWG) und die Abfallentsorgungspflicht der Kommunen (§ 20 KrWG). Die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen haben ebenso wie der Grundsatz der ortsnahen Entsorgung von Abfällen einen erweiterten Stellenwert erhalten. Weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der kommunalen Abfallentsorgung haben insbesondere die getrennte Bioabfallerfassung (§ 11 KrWG) sowie die Einführung einer Wertstofftonne
(§ 14 KrWG). Bei der Bioabfallerfassung ist neben den gesetzlichen Getrennthaltungspflichten zusätzlich die am 01.05.2012 in Kraft getretene, geänderte Bioabfall-Verordnung zu beachten. Das Seminar geht insbesondere auf die aktuelle Rechtsprechung zu den Abfallüberlassungspflichten und zur abfall- und straßenrechtlichen Zulässigkeit von gewerblichen Abfallsammlungen ein. Ebenso sind Haftungs- und Benutzungsfragen bei der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung Gegenstand des Seminars.
Ziele dieses Grundlagen- und Aufbauseminars sind es, für den Bereich der Kreislauf- und Abfallwirtschaft den aktuellen Stand der europäischen und deutschen Rechtsetzung sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit systematisch darzustellen und die Auswirkungen auf die Entsorgungspraxis zu erörtern. Dabei werden auch die Folgewirkungen auf die Erhebung kommunaler Abfallgebühren aufgezeigt.