Der Alttextilmarkt steht vor neuen Herausforderungen. Aktuelle Entwicklungen wie „Fast Fashion“, Billigwaren aus Materialmixen und minderwertige Textilien sowie Krisen und Restriktionen der Absatzmärkte führen immer wieder zu charakteristischen Veränderungen der Alttextilbranche.
Durch die Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) in 2020 haben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, ab 2025 eine Pflicht zur getrennten Erfassung von Textilien zu erfüllen. Dadurch ist mit weiteren relevanten Mengensteigerungen zu rechnen, die ebenfalls Auswirkungen auf den Alttextilmarkt mit sich bringen werden.
Auch weitere Maßnahmen, wie eine erweiterte Herstellerverantwortung, im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft bzw. der Strategie für nachhaltige und kreislauffähige Textilien der EU, werden den Alttextilmarkt im mehrfachen Sinne nachhaltig beeinflussen.
Für die Kommunen gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien. So nehmen einige Kommunen die gesamte Sammlung selbst in die Hand, andere organisieren sich in einer Partnerschaft mit Unternehmen der Kreislaufwirtschaft oder karitativen Einrichtungen. Der Gesetzgeber hatte hier bereits mit der Anzeigepflicht, aus der Novelle des KrWG 2012, die Hürden für gewerbliche und karitative Sammlungen höher gesetzt.
Durch weitere Gesetzesänderungen, mit denen in der nächsten Zeit zu rechnen ist, müssen Alttextilsammlungen insgesamt immer leistungsfähiger und die Verwertung hochwertiger sein.
Gleichzeitig haben viele Kommunen — auch aus wirtschaftlichen Gründen — ein starkes Interesse selbst zu sammeln. Die Einnahmen nutzen sie zur Finanzierung von Investitionen oder zur Absenkung der kommunalen Abfallgebühren.
Aktuell sind die gesetzlichen Regelungen zur Alttextilsammlung zum Teil nicht konkret genug, sodass sich mit den strittigen Fragen die Verwaltungsgerichte befassen müssen. Beispielsweise im Rahmen der Rechtsprechung bezüglich der sogenannten „Irrelevanzschwelle“, durch die die kommunalen Sammlungen zumindest vom Grundsatz her einen besonderen Schutz genießen.
Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung gewinnen Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der Gestaltung von Altkleidersammlungen. Dabei wird intensiv auf die aktuelle Rechtsprechung zur Sammlung und Verwertung der Alttextilien eingegangen und diese anhand von Praxisbeispielen verdeutlicht. Ergänzend erhalten Sie die Einschätzung von Experten/-innen bezüglich der denkbaren weiteren Entwicklungen auf dem Alttextilmarkt.
Nutzen Sie zusätzlich die Möglichkeit sich über die Handlungsoptionen der Kommunen und die dabei gemachten Erfahrungen auszutauschen.
Die Veranstaltung wendet sich primär an die Kommunen und die kommunale Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft. Darüber hinaus sind aber auch karitative und private Unternehmen eingeladen sich über die gegenwärtigen Rahmenbedingungen und die aktuelle Rechtsprechung zu informieren.
Wahlweise als Präsenz- oder Online-Live-Seminar buchbar!