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2026 – Schicksalsjahr für den Grundwasserschutz Neu

Zwischen Düngegesetz, EU-Vorgaben und Trinkwasserverantwortung

Beschreibung

2026 – Schicksalsjahr für den Grundwasserschutz
Seminar

Mit einem Anteil von rund 70 % ist Grundwasser die überwiegend genutzte Ressource zur Trinkwassergewinnung in Deutschland. 22 % der Grundwasserkörper in Deutschland sind allerdings aufgrund der Nitratbelastung in keinem guten chemischen Zustand. Die Trinkwasseraufbereitung wird technisch aufwändiger und damit teurer, laut Umweltbundesamt droht ein Preisanstieg um bis zu 45 % in betroffenen Regionen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mehrfach, zuletzt im Oktober 2025 (Urteilsgründe liegen seit dem 04.02.2026 vor) das deutsche Düngerecht in mehrfacher Hinsicht als unzureichend kritisiert: Die geltenden Düngeregelungen genügen nicht den Anforderungen an ein Nationales Aktionsprogramm, das den Nitrateintrag aus der Landwirtschaft wirksam reduziert, und die Regelungen der Düngeverordnung sind zu unbestimmt, um schärfere Düngeregeln in den mit Nitrat belasteten Gebieten zu rechtfertigen.

2026 wird zum entscheidenden Jahr: Mit der Novellierung des Düngegesetzes stellt sich die zentrale Frage, ob eine einfache, robuste und kontrollierbare Bilanzierung der eingesetzten Düngemengen einen wirksamen Schutz von Grund- und Oberflächengewässern vor Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft ermöglichen kann.

Unser Seminar greift diese Entwicklungen auf, ordnet die höchstrichterliche Rechtsprechung ein, vermittelt den rechtlichen Rahmen im Dünge- und Wasserrecht und spannt den Bogen zu den Auswirkungen auf die Wasserversorgung. Schließlich hat bereits 2017 ein Gutachten im Auftrag des Umweltbundesamtes empfindliche Preissteigerungen für das Trinkwasser im Falle einer Nichtanpassung des Düngerechts prophezeit.

Ihr Nutzen

Die Teilnehmer/-innen verstehen die Bedeutung des Grundwassers für die Trinkwassergewinnung und die Auswirkungen der Nitratbelastung auf Wasserqualität und Kostenentwicklung. Sie können die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Düngeverordnung einordnen, die Anforderungen an ein wirksames Nationales Aktionsprogramm benennen und die rechtlichen Grundlagen für strengere Düngeregeln in belasteten Gebieten bewerten. Zudem sind sie in der Lage, die Novellierung des Düngegesetzes 2026 im Kontext des Düngerechts und Wasserrechts fachlich fundiert zu beurteilen und auf Praxisfragen anzuwenden.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Wasserwirtschaft und Trinkwasserversorgung (Unternehmen, Wasserwerke und Verbände) sowie an Beschäftigte in Umwelt-, Wasser- und Landwirtschaftsbehörden, Juristen/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen aus Rechtsabteilungen mit Bezug zum Dünge- und Wasserrecht, Verantwortliche aus Landwirtschaft und Agrarbetrieben sowie Mitarbeiter/-innen von Planungs- und Ingenieurbüros.

Themen/Programm

Grundwasser und Trinkwasserversorgung

  • Anteil Grundwasser an der Trinkwassergewinnung
  • Nitratbelastung: Lagebild und Relevanz
  • Folgen für Aufbereitung und Kosten

 

Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (2025/2026)

  • Kernaussagen der Nitraturteile
  • Kritikpunkte an der Düngeverordnung
  • Konsequenzen für belastete Gebiete

 

Novellierung des Düngegesetzes 2026

  • Zielrichtung der Reform
  • Bilanzierung von Düngemengen (robust/kontrollierbar)
  • Wirkungsperspektive für Gewässerschutz

 

Rechtlicher Rahmen und Praxisbezug

  • Schnittstellen Düngerecht und Wasserrecht
  • Anforderungen an wirksame Maßnahmenprogramme
  • Auswirkungen auf die Wasserversorgung / Wasserentgelte
  • Handlungsspielräume und nächste Schritte

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Anna Alexandra Seuser, Rechtsanwältin, Counsel, berät umfassend in der Wasserver- und Abwasserentsorgung, Becker Büttner Held PartGmbB, Berlin

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
149,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.