Wasser ist Leben – und Wasserrecht schafft die Grundlage für seinen Schutz und seine nachhaltige Nutzung.
Gewässer sind ein unverzichtbarer Teil der Natur und wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Für den Menschen ist Wasser eine elementare Lebensgrundlage: als Trinkwasser, für Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sowie für Gewerbe und Industrie, etwa als Prozess- und Kühlwasser. Darüber hinaus wird Wasser vielfältig genutzt – z. B. für Energiegewinnung, -speicherung, Transport und Freizeit.
Diese unterschiedlichen Nutzungen führen häufig zu einem Spannungsfeld zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen. Um hier eine ausgewogene Balance zu sichern und Wasserressourcen im Gemeinwohlinteresse vor Übernutzung zu schützen, ist eine interessenausgleichende Bewirtschaftung der Gewässer erforderlich. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Wasserrecht.
Das deutsche Wasserrecht ist stark durch europäische Vorgaben geprägt, insbesondere durch die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinien. Ziel ist es, die Qualität von Oberflächengewässern und Grundwasser europaweit zu verbessern und einen „guten Zustand“ der Gewässer zu erreichen.
Im Mittelpunkt des deutschen Wasserrechts steht das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), ergänzt durch wichtige Verordnungen wie die Grundwasser-, Oberflächengewässer- und Abwasserverordnung sowie die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Daneben regeln die Länder eigene Landeswassergesetze und Verordnungen, wobei sie in verschiedenen Bereichen eigene Schwerpunkte setzen können.
Das Seminar bietet einen fundierten und praxisnahen Einstieg in dieses komplexe Rechtsgebiet. Es richtet sich sowohl an Einsteiger/-innen als auch an vorgebildete Personen. Behandelt werden die zentralen Regelungsbereiche des Bundesrechts, ihre europarechtlichen Grundlagen sowie wichtige landesrechtliche Vorschriften. Ein besonderer Fokus liegt auf Nordrhein-Westfalen und dem dortigen Vollzug.