Unternehmer/-innen und Inhaber/-innen eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Straßen-, Schienen-, Wasser oder Luftfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Ausgenommen sind Unternehmen und Betriebe, die
- in einem Kalenderjahr nicht mehr als 50 t netto gefährlicher Güter für den Eigenbedarf befördern
- Beförderungen von freigestellten Gefahrgütern durchführen
- Beförderungen in begrenzten Mengen durchführen
- als reine Auftraggeber/-innen der Absender/-innen tätig werden
- nur Empfängertätigkeiten ausüben
Gefahrgutbeauftragte dürfen nur tätig werden, wenn ein Lehrgang nach § 5 der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung besucht und eine anschließende Prüfung absolviert wurde. Dieser Lehrgang bereitet Sie zeitnah auf die Prüfung zum/zur Gefahrgutbeauftragten vor und entspricht den Vorschriften sowohl der Gefahrgutbeauftragten-Verordnung, der GGVSEB und dem geltenden ADR/RID und ist von der IHK Essen zugelassen. Die Prüfung findet vor der IHK Essen statt. Es fallen separate Prüfungsgebühren an.