Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz (Grundlehrgang)
Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde im Sinne von § 53 BImSchG und § 7 Nr.2 der 5. BImSchV
Zielgruppe
Zielgruppe
Personen, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz gemäß § 53 BImSchG bestellt werden sollen (Unternehmen die Anlagen gemäß Anhang I der 5. BImSchV betreiben müssen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen.), Anlagenbetreiber/-innen, Betriebsleiter/-innen, Geschäftsführer/-innen, Umweltberater/-innen, Umweltgutachter/-innen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Tag 1: 09:00 bis 16:30
Tag 2: 08:30 bis 17:30
Tag 3: 09:00 bis 17:30
Tag 4: 09:00 bis 17:30
Tag 5: 09:00 bis 12:15
(Änderungen möglich)
Bestellung, Funktionen, Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
Immissionsschutzrecht
- EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED)
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnungen zum BImSchG
Verwaltungsvorschriften und Regelwerke
(TA Luft, TA Lärm, VDI-Richtlinien)
Grundzüge sonstigen Umweltrechts, u.a.
- Europäisches Umweltrecht
- Naturschutzrecht
- Treibhausgasemissionshandel
- Umweltstrafrecht
Durchführung von Genehmigungsverfahren einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
Selbstüberwachungs-, Dokumentations- und Berichtspflichten des Anlagenbetreibers
Wesentliche Regelungen der TA Luft
- Schadstoffarten, Ausbreitung und Wirkung von Schadstoffen, Ausbreitungsrechnung
- Emissions- und Immissionsgrenzwerte
- Überwachung von Emissionen und Immissionen (u.a. Messtechnik, Messhäufigkeit, Messplanung)
Abgas- und Abluftreinigung nach dem Stand der Technik
Lärm und Erschütterungen
- Messung, Berechnung und Beurteilung
- Minderungsmaßnahmen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung produktionsspezifischer Abfälle
Energieeinsparung/Abwärmenutzung
Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.