Wie kann durch die Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieprojekten eine nachhaltige Energiewende gestaltet werden, die ökologische Verantwortung, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Fairness miteinander verbindet?
Mit dem am 28. Dezember 2023 in Kraft getretenen Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW) wurde eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Gemeinden sowie von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Windenergieprojekten erstmals eingeführt.
Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der kommunalen und Bürgerbeteiligung nach dem BürgEnG NRW. Schwerpunkte sind dabei die Verzahnung mit § 6 EEG 2023, die Pflichten von Projektierern und Kommunen, die rechtssichere Ausgestaltung von Beteiligungsvereinbarungen und der Ablauf des Beteiligungsverfahrens in der Praxis.
Bürgerenergiegesetz NRW Neu
Lernen Sie den energiewirtschaftlichen Maschinenraum kennen
Beschreibung
Beschreibung
Ihr Nutzen
Ihr Nutzen
Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen zu vermitteln:
- Wie ist die Beteiligung der Gemeinde in § 6 EEG 2023 geregelt?
- Wie ist die Systematik zu den landesrechtlichen Beteiligungsregelungen?
- Wie ist Beteiligung der Gemeinde im BürgEnG NRW geregelt?
- Wie ist Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im BürgEnG NRW geregelt?
Zielgruppe
Zielgruppe
Oberverwaltungsbeamte/-innen, Planungsdezernenten/-innen, Ratsmitglieder, EEG-Anlagerichter und -betreiber/-innen sowie Investoren/-innen.
Themen/Programm
Themen/Programm
Dozenten/Dozentinnen
Dozenten/Dozentinnen
- Emil Kindler, Rechtsanwalt, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf
Technische Voraussetzungen
Technische Voraussetzungen
Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.
Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:
Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung
Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
Preise
Preise
Online-Teilnahme | |
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Regulär*
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450,00 €
|
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
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420,00 €
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Behörden und Kommunen*
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390,00 €
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*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen
Im Preis enthalten
In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.