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Kursnummer EA218
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Bürgerenergiegesetz NRW

Lernen Sie den energiewirtschaftlichen Maschinenraum kennen

Beschreibung

Wie kann durch die Beteiligung von Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern an Windenergieprojekten eine nachhaltige Energiewende gestaltet werden, die ökologische Verantwortung, soziale Teilhabe und wirtschaftliche Fairness miteinander verbindet?

Mit dem am 28. Dezember 2023 in Kraft getretenen Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG NRW) wurde eine verpflichtende finanzielle Beteiligung von Gemeinden sowie von Bürgerinnen und Bürgern an neuen Windenergieprojekten erstmals eingeführt.

Die Veranstaltung gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Umsetzung der kommunalen und Bürgerbeteiligung nach dem BürgEnG NRW. Schwerpunkte sind dabei die Verzahnung mit § 6 EEG 2023, die Pflichten von Projektierern und Kommunen, die rechtssichere Ausgestaltung von Beteiligungsvereinbarungen und der Ablauf des Beteiligungsverfahrens in der Praxis.

Ihr Nutzen

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen zu vermitteln:
 

  • Wie ist die Beteiligung der Gemeinde in § 6 EEG 2023 geregelt?
  • Wie ist die Systematik zu den landesrechtlichen Beteiligungsregelungen?
  • Wie ist Beteiligung der Gemeinde im BürgEnG NRW geregelt?
  • Wie ist Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im BürgEnG NRW geregelt?

Zielgruppe

Oberverwaltungsbeamten/-innen, Planungsdezernenten/-innen, Ratsmitglieder, EEG-Anlagerichter und -betreiberen/-innen sowie Investoren/-innen.

Themen/Programm

Kommunale Beteiligung im Bundesrecht
 

Kommunale Beteiligung im Landesrecht

Bürgerenergiegesetz NRW

  • Anwendungsbereich, Adressatenkreis, Verfahren
  • Beteiligungsvereinbarung – Bürgerbeteiligungsmodelle in der Praxis
  • Ersatzbeteiligung und Ausgleichsabgabe
  • Mittelverwendung und Transparenzplattform

Dozenten/Dozentinnen

  • Emil Kindler, Rechtsanwalt, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater, Düsseldorf

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
450,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
420,00 €
Behörden und Kommunen*
390,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

In der Teilnahmegebühr sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.