Die Gewässer sind ein wesentlicher Bestandteil der Natur und wich-tiger Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Für den Menschen ist Wasser als Trinkwasser und als Rohstoff für die Landwirtschaft bzw. die Lebensmittelproduktion eine elementare Lebensgrundlage. Auch Gewerbe und Industrie brauchen erhebliche Mengen Wasser in guter Qualität, u.a. als Prozess- und Kühlwasser. Darüber hinaus sind das Wasser und die Gewässer weiteren vielfältigen Nutzungen unterworfen (z.B. Transport von Schmutzfrachten, Wärme und Waren / Energiegewinnung, Energiespeicherung / Freizeitaktivitäten).
Bei der Nutzung der Gewässer und des Wassers stehen häufig wirtschaftliche und ökologische Interessen in Konkurrenz miteinander. Um eine Balance zwischen den verschiedenen Nutzungsinteressen herzustellen und gleichzeitig die Ressourcen im Gemeinwohlinteresse vor einer übermäßigen Nutzung zu schützen, ist eine interessenausgleichende Bewirtschaftung der Gewässer notwendig. Dies soll durch die Bestimmungen des Wasserrechts gewährleistet werden.
Ein Großteil des deutschen Wasserrechts basiert auf Vorgaben der Europäischen Union. Die wesentlichen Vorschriften auf europäischer Ebene sind die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die dazugehörigen Tochterrichtlinien (Grundwasserrichtlinie, Umweltqualitätsnormenrichtlinie). Die WRRL ist am 22.12.2000 in Kraft getreten. Durch sie wurden die Gewässerschutzpolitik und die Wasserwirtschaft in Europa für mehr als 20 Jahre neu ausgerichtet. Wichtigstes Ziel der Richtlinie ist es, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers deutlich zu verbessern. Die Mitgliedsländer der EU sollen alle Anstrengungen unternehmen, um einen „guten Zustand“ in allen oberirdischen Gewässern und im Grundwasser zu erreichen.
Im Mittelpunkt des deutschen Wasserrechts steht das Wasserhaushaltsgesetz (WHG), dessen novellierte Fassung am 01.03.2010 in Kraft getreten ist. Das neue WHG unterliegt der konkurrierenden Gesetzgebung, sodass das Wasserrecht jetzt größtenteils Bundes-recht ist. Konkretisiert wird das WHG durch die Grundwasserverord-
nung, die Oberflächengewässerverordnung und die Abwasserverordnung. Eine weitere konkretisierende Verordnung zum WHG, die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist vor wenigen Monaten, zum 01.08.2017 in Kraft getreten.
Die Länder haben weiterhin eigene Landeswassergesetze mit dazugehörigen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. Darin haben sie grundsätzlich die Möglichkeit von den bundesrechtlichen Vorgaben abzuweichen. Ausgenommen sind stoff- und anlagenbezogene Regelungen. Beispielsweise sind die Regelungen zum Einleiten von Abwasser und über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abweichungsfest. Hinsichtlich der übrigen Bereiche können die Länder eigene Regelungskonzeptionen verwirklichen bzw. abweichende Regelungen erlassen.
Insgesamt ist das Wasserrecht sehr umfangreich, vielfältig und komplex. Das Seminar will Einsteigern in die Materie, aber auch vorgebildeten und mit der Umsetzung vertrauten Personen einen umfassenden Überblick geben, wichtige Regelungsbereiche eingehender erläutern, aktuelle Problemstellungen aus der Umsetzungspraxis thematisieren und einen Ausblick auf die weiteren Entwicklungen geben. Ein hoher Anteil der vorgestellten Regelungen ist Bundesrecht. Auch auf die europarechtliche Herkunft der Bestimmungen wird eingegangen werden. Darüber hinaus werden auch ausführlich wichtige landesrechtliche Vorschriften besprochen werden. Hier stehen die Regelungen in Nordrhein-Westfalen und deren Vollzug im Mittelpunkt.
Die Fachtagung wendet sich insbesondere an die Kommunen, zu-ständigen Behörden und Wasserverbände. Aber auch die Vertreter von Industrie und Wirtschaft sind eingeladen sich über die aktuellen wasserrechtlichen Vorgaben, deren Hintergründe und die Praxisumsetzung zu informieren.