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Kursnummer UA031
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Neue Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen und das Genehmigungsverfahren

Bundesweit behördlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß § 9 Abs.1 i.V. m. § 7 Nr.2 der 5. BImSchV

Beschreibung

Chemische Industrieanlagen
Seminar

Aktuelle immissionsschutzrechliche Regelungen rechtskonform umsetzen

Für die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind, gibt es eine ständig wachsende Zahl immissionsschutzrechtlicher Regelungen und Vorschriften. Diese beruhen zu einem hohen Anteil auf europarechtlichen Vorgaben (u.a. IE-Richtlinie, UVP- Richtlinie, Seveso-III-Richtlinie), die der nationalen Umsetzung bedurften. Die vorhandenen nationalen Vorschriften (u.a. BImSchG, BImSchVen, TA Luft und GIRL, AbwV, TA Lärm) waren anzupassen oder es mussten neue nationale Regelungen geschaffen werden. Aktuelle umweltwissenschaftliche Erkenntnisse und die besten verfügbaren Techniken werden weiterentwickelt und europäische Vorsorgeansätze etabliert (z.B. die Anforderungen gemäß der BVT-Schlussfolgerungen, der Ausgangszustandsbericht, die Betrachtung von „critical loads“ bei Schadstoffeinträgen in Schutzgebiete). Die Novellierung der IE-Richtlinie im Jahr 2024 und die nationale Umsetzung der neuen Regelungen ab 2026 bringen weitere Herausforderungen für die Behörden und die Betreiber mit sich.

Durch den Besuch dieses Seminars aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse und erweitern Ihr Praxis-Know-how auf dem Gebiet des Immissionsschutzes. So werden Sie im betrieblichen Alltag weiterhin rechtssicher und effizient agieren können! Ziel der Veranstaltung ist Ihre umfassende Information über die aktuellen neuen rechtlichen und technischen Anforderungen an BImSchG-Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Änderungen sowie Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes. Darüber hinaus werden derzeit wichtige Themen aus den Bereichen Anlageninspektionen, Änderungen der TA Luft und die aktuellen naturschutzfachlichen Genehmigungsanforderungen behandelt. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren als auch die Konsequenzen für die Anlagenüberwachung betrachtet.

Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an Planer und Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen als auch an die VertreterInnen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.

Zielgruppe

Geschäftsführer/-innen, Betriebsleiter/-innen, Immissionsschutz-, Störfall- und Umweltbeauftragte, Planungs- und Ingenieurbüros, Behördenvertreter/-innen.

Themen/Programm

  • Aktuelle Fragen des Umweltrechts auf europäischer Ebene
    • IE-Richtlinie, BAT-Reference-Documents (BREFS),
      BVT-Schlussfolgerungen: aktueller Stand, Umsetzung und Relevanz in Genehmigungs- und Überwachungs-
      verfahren

    • IED 2.0 und deren nationale Umsetzung
    • Die neue NEC-Richtlinie und die 43. BImSchV
    • Referentenentwurf zur 45. BImSchV Umweltmanagementverordnung
  • Umsetzung des EU-Umweltrechts in nationales Recht, u.a.
    • Neuerungen bei der Anlagenzulassung (BImSchG /
      BImSchVen) / Störfallrechtliches Genehmigungsverfahren / Ausgangszustandsbericht im Genehmigungsverfahren / Rückführungspflicht bei der Anlagenstilllegung

    • Überwachung von Boden und Grundwasser
      (§ 21 Abs. 2a der 9. BImSchV), aktuelle Arbeitshilfe von LABO, LAWA und LAI

    • Neue naturschutzfachliche Genehmigungsanforderungen
    • Neues UVPG und aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile mit Relevanz für das BImSchG-Verfahren
  • Durchführungsvorschriften und deren Umsetzung an Fallbeispielen:
    • Änderungen des BlmSchG / der BlmSchVen im Hinblick auf die Verbesserung des Klimaschutzes
    • 44. BImSchV
    • TA Luft soll „BVT-tauglich“ werden: Besondere Technische Anleitungen

 

  • Umsetzung der Anforderungen für den rechtskonformen Anlagenbetrieb (Anlagenüberwachung / medienübergreifende Umweltinspektionen)
  • Das BauGB und die Bedeutung des Planungsrechtes im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

 

Dozenten/Dozentinnen

  • Dr. Stefan Bräker, Geschäftsführer, Müller-BBM Cert Umweltgutachter GmbH, Kerpen
  • Thomas Terstappen, Dezernatsleiter, Dezernat „Immissionsschutz“, Bezirksregierung Köln, Köln

Abschluss

Abschluss mit Teilnahmebescheinigung

Anerkennungen

  • Immissionsschutzbeauftragte
  • Störfallbeauftragte
  • Ingenieurkammer Bau

Technische Voraussetzungen

Unsere Online-Veranstaltungen führen wir grundsätzlich über die Plattform Zoom durch.

Die dafür jeweils gültigen technischen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie über folgende Verlinkungen:

Aufzeichnung einer Online-/Hybridveranstaltung

Unsere Online-/Hybridveranstaltungen können für angemeldete Teilnehmer/-innen, die kurzfristig nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen konnten, und/oder für die Nachbereitung unserer Veranstaltungspartner aufgezeichnet werden. Ob eine Aufzeichnung erfolgt, entscheidet das BEW. Es besteht kein Anspruch seitens der Teilnehmer/-innen auf Aufzeichnung. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.

Preise

Online-Teilnahme
Regulär*
510,00 €
Verbandsmitglieder*
AAV, BDE, BDG, BVB, BWK, DGAW, DVGW, DWA, EdDE, InwesD, ITAD, ITVA, VDRK, vero, VKS im VKU, WFZruhr
460,00 €
Behörden und Kommunen*
300,00 €

*zzgl. gesetzl. MwSt. auf MwSt.-pflichtige Leistungen

Im Preis enthalten

Im Teilnahmepreis sind jeweils seminargebundene Unterlagen und bei Präsenzveranstaltungen das Mittagsbuffet sowie Erfrischungsgetränke enthalten.