Aktuelle immissionsschutzrechliche Regelungen rechtskonform umsetzen
Für die Zulassung und den Betrieb von Anlagen, die genehmigungsbedürftig nach dem BImSchG sind, gibt es eine ständig wachsende Zahl immissionsschutzrechtlicher Regelungen und Vorschriften. Diese beruhen zu einem hohen Anteil auf europarechtlichen Vorgaben (u.a. IE-Richtlinie, UVP- Richtlinie, Seveso-III-Richtlinie), die der nationalen Umsetzung bedurften. Die vorhandenen nationalen Vorschriften (u.a. BImSchG, BImSchVen, TA Luft und GIRL, AbwV, TA Lärm) waren anzupassen oder es mussten neue nationale Regelungen geschaffen werden. Aktuelle umweltwissenschaftliche Erkenntnisse und die besten verfügbaren Techniken werden weiterentwickelt und europäische Vorsorgeansätze etabliert (z.B. die Anforderungen gemäß der BVT-Schlussfolgerungen, der Ausgangszustandsbericht, die Betrachtung von „critical loads“ bei Schadstoffeinträgen in Schutzgebiete). Die Novellierung der IE-Richtlinie im Jahr 2024 und die nationale Umsetzung der neuen Regelungen ab 2026 bringen weitere Herausforderungen für die Behörden und die Betreiber mit sich.
Durch den Besuch dieses Seminars aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse und erweitern Ihr Praxis-Know-how auf dem Gebiet des Immissionsschutzes. So werden Sie im betrieblichen Alltag weiterhin rechtssicher und effizient agieren können! Ziel der Veranstaltung ist Ihre umfassende Information über die aktuellen neuen rechtlichen und technischen Anforderungen an BImSchG-Anlagen und die damit verbundenen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Änderungen sowie Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzrechtes. Darüber hinaus werden derzeit wichtige Themen aus den Bereichen Anlageninspektionen, Änderungen der TA Luft und die aktuellen naturschutzfachlichen Genehmigungsanforderungen behandelt. Dabei werden sowohl die Auswirkungen auf Genehmigungsverfahren als auch die Konsequenzen für die Anlagenüberwachung betrachtet.
Die Veranstaltung wendet sich gleichermaßen an Planer und Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen als auch an die VertreterInnen der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden.