Probleme werden in mehreren Schritten gelöst. Dies gilt auch für den Umgang mit Arbeitnehmern.
Zunächst bedarf es einer Analyse, warum von Seiten des Arbeitgebers gewisse Mitarbeiter als „Problem“ eingestuft werden. Typische Problemfälle sind dabei
- häufige Pflichtverstöße des Arbeitnehmers,
- häufige Fehlzeiten des Arbeitnehmers sowie
- eine generelle Unzufriedenheit mit der gezeigten Arbeitsleistung.
Ausgehend hiervon gilt es, die Handlungsoptionen des Arbeit-gebers zu prüfen sowie das angestrebte Ziel festzulegen. Gibt es die begründete Hoffnung, dass sich das Problem bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses lösen lässt oder soll es beendet werden?
Bei der Festlegung der Strategie sind eine klare Zuständigkeits-verteilung sowie ein Zeitplan erforderlich: Kümmert sich – wie so häufig – niemand, bleibt das Problem ungelöst.
Schließlich bedarf es einer konsequenten Umsetzung: Der Arbeitgeber muss „am Ball bleiben“, die Kommunikation zwischen
Personal- und Fachabteilung muss stimmen, die Führung der Vorgesetzten ist notfalls einzufordern.
Der Workshop informiert Sie praxisnah über die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Umgang mit „problematischen“ Mitarbeitern, weist auf typische Stolperfallen bei der Umsetzung hin und gibt wichtige Praxistipps.
Die Gestaltung des Workshops bietet die Möglichkeit vertiefender Diskussionen, praxisorientierter Nachfragen und ergänzender Beiträge der Seminarteilnehmer. Es besteht selbstverständlich umfassend Gelegenheit, auf Ihre Fragen einzugehen.