SACHKUNDE IST NEUERDINGS BEFRISTET
Die neue TRGS 519 (2014) und die Gefahrstoffverordnung schreiben mittlerweile eine Auffrischung der Sachkunde für alle Asbest-Sachkundige vor.
Aktuell erworbene Sachkundenachweise haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden galten noch bis zum 30.Juni 2016.
Alle die nach dem 1. Juli 2010 ihre Sachkunde erworben haben, können nun Ihre Sachkunde in einem 1-tägigen Seminar auffrischen. Dieses Seminar berücksichtigt die neuen Ausgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 519 und erfüllt nach Um-fang und Inhalt die Voraussetzungen der notwendigen Fortbildung nach Anl. 5 der TRGS 519.
Die Veranstaltung findet im BZB Krefeld statt.
Hinweis: Voraussetzung für die Teilnahme ist die Vorlage eines gültigen Sachkundenachweises nach Anl. 3 oder 4 der TRGS 519.
Nach dem Seminar erhalten Sie eine auf 6 Jahre befristete Verlängerung des Sachkundenachweises.