
GESETZLICHE REGELUNGEN — VERPACKUNGSKONZEPTE — ERFAHRUNGSBERICHTE
Zum 1. Januar 2019 ist das Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz beinhaltet weitreichende Neuregelungen gegenüber der bis dato gültigen Verpackungsverordnung.
Durch erweiterte Begriffsbestimmungen sind im Sinne des VerpackG jetzt auch Umverpackungen, Serviceverpackungen und Versandverpackungen explizit als systembeteiligungspflichtig genannt. Die neuen Regelungen sprechen somit einen deutlich größeren Kreis der gewerblichen Erstinverkehrbringer, z.B. den Onlinehandel, direkt an.
Neben umfangreichen Registrierungs- und Meldepflichten seitens der Hersteller bei der neu eingerichteten "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" (ZSVR), müssen die Dualen Systeme ehrgeizige Recyclingquoten einhalten. Mit dem § 21 „Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte“ nimmt das Verpackungsgesetz erstmals die Dualen Systeme in die Pflicht, Materialien und Materialkombinationen zu fördern, die unter der gegenwärtigen Sortier- und Verwertungstechnik zu einem hohen Prozentsatz recycelt werden können. Im September 2019 veröffentlichte die Zentrale Stelle im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt (UBA) die ersten Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Spätestens mit Herausgabe dieses Bewertungsstandards fordern Industrie und Handelsunternehmen entsprechende Verpackungskonzepte. Ebenso spielen nachhaltige Verpackungen für Verbraucher/-innen eine immer wichtigere Rolle. Die Verpackungshersteller/-innen stehen vor der Aufgabe, bei gleichbleibendem Produktschutz, die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen zu optimieren.
Das Praxisseminar bietet Ihnen einen fundierten Überblick über die Neuregelungen des Verpackungsgesetzes durch ausgewiesene Experten/-innen und erfahrene Praktiker/-innen aus unterschiedlichen Fachgebieten und gibt wichtige Hinweise zur Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes. Der Themenschwerpunkt liegt dabei auf die Umsetzung des § 21 des Verpackungsgesetzes. Sie erhalten ausführliche Informationen über die Prüfkriterien und Bewertung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Des Weiteren werden praxisnahe Lösungen und Anwendungsbeispiele vorgestellt.
Das Verpackungsgesetz wird im Besonderen aus der Perspektive der Hersteller ausführlich beleuchtet:
- Wichtige Änderungen des Verpackungsgesetztes gegenüber der früheren Verpackungsverordnung
- Registrierungs- und Lizenzierungspflichten für Hersteller
- Ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte
- Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit gemäß ZSVR
- Konzeption nachhaltiger Verpackungen
- Leitfaden „Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen“ der IHK Oberbayern
- Erfahrungsberichte von Verpackungsherstellern und Unternehmen
- Recycling von Kunststoffen und Verpackungen aus Kunststoffen
- Neue Recyclingquoten und deren Erfüllung